Beteiligungsrechte bei Verwaltungsmodernisierung – Modul 4: Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beteiligungs- und Initiativrechte

Das Seminar ist eine Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Regelungen.

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an Personalräte, die aktuell oder zukünftig mit der Einführung oder Gestaltung digitaler Verfahren befasst sind.

Seminarziel

Die Teilnehmenden sollen

  • Die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Personalvertretungsgesetzes gezielt anwenden können
  • Die Handlungs- und Gestaltungsspielräume kennenlernen
  • Die ihnen obliegenden Aufgaben zielgerichtet und kompetent wahrnehmen können

Dass Qualifizierung ein Schlüsselwort im Zusammenhang auch und insbesondere mit Digitalisierung ist, braucht nicht mehr begründet zu werden.

Die Digitalisierung der Verwaltung hat in den vergangenen Jahren rasant an Fahrt gewonnen, sodass sich auch für Personalräte neue Herausforderungen stellen. Wie kann die Einführung elektronischer Verfahren sinnvoll begleitet werden, was sind die Möglichkeiten, was die Grenzen personalrätlicher Beteiligung?

Den Personalrat betrifft dieses Thema in zweifacher Hinsicht:

  1. Qualifizierung der Beschäftigten
  2. Qualifizierung der Personalratsmitglieder
  1. Ein Personalrat muss dafür sorgen, dass die Beschäftigungsfähigkeit aller Beschäftigten gefördert und bis ins Alter erhalten bleibt. Keine Beschäftigtengruppe, darf außen vor bleiben, insbesondere nicht ältere Beschäftigte.
    Auch für Teilzeitbeschäftigte, zur Pflege von Angehörigen oder Kinderbetreuung beurlaubte und schwerbehinderte Beschäftigte besteht eine erhöhte Sorgepflicht. Die Mitbestimmung bei Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen bzw. bei allgemeinen Fragen der Fortbildung der Beschäftigten gewinnt daher massiv an Bedeutung.
  2. Die Personalvertreter müssen sich sicher auf der Grundlage ihres jeweiligen Personalvertretungsgesetzes bewegen können und insbesondere ihre gesetzlichen Rechte auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsmaßnahmen kennen.

Seminarinhalte

  • Qualifizierung der Beschäftigten

    • Begriff und Bedeutung der Qualifizierung
    • Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit aller Beschäftigten
    • Ältere Beschäftigte
    • Teilzeitbeschäftigte
    • Freigestellte Beschäftigte
    • Schwerbehinderte Beschäftigte
    • Personalvertreter
    • Funktionsträger (DS-Beauftragte, GleiB)
  • Allgemeine Fragen der Fortbildung der Beschäftigten am Beispiel des § 76 Abs. 2 Nr. 6 BPersVG

    • Gesetzliche und tarifliche Regelungen
    • Einzelheiten bei der Gestaltung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen
    • Freistellung für Fortbildungsveranstaltungen
    • Initiativrechte
    • Abschluss von Dienstvereinbarungen
    • Verfahren der Nichteinigung
  • Durchführung der Berufsausbildung bei Arbeitnehmern am Beispiel des § 75 Abs. 3 Nr. 6 BPersVG

    • Gesetzliche oder tarifliche Regelung
    • Dienstvereinbarungen als Gestaltungsinstrument
    • Initiativrechte
    • Verfahren der Nichteinigung
  • Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen

    • Begriff Fortbildung
    • Mitbestimmungspflichtigkeit der Auswahlentscheidung
    • Arbeitnehmer z.B. § 75 Abs. 3 Nr. 7 BPersVG
    • Beamte z.B. § 76 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG
    • Uneingeschränkte und eingeschränkte Mitbestimmung
    • Beurteilung von Auswahlentscheidungen
    • Versagungskatalog
    • Uneingeschränkte/eingeschränkte Initiativrechte
    • Abschluss von Dienstvereinbarungen
    • Verfahren der Nichteinigung
  • Qualifizierung der Personalratsmitglieder

    • Rechtsanspruch nach § 46 Abs. 6 und 7 BPersVG
    • Qualitätssicherung der Wahrnehmung von Personalratsaufgaben
    • Fachliche Spezialisierung der Personalratsmitglieder
    • Bildung von Expertenteams und Arbeitsgruppen
    • Einbeziehung der Ersatzmitglieder

Teilnehmerzahl

Die Zahl der Teilnehmer ist auf 15 begrenzt.

Dauer

2 Tag (als Inhouse-Schulung)

Ansprechpartner für Inhouse- oder Gruppenbuchungen

Foto: Peter Reißer, dbb akademie GmbH
Peter Reißer
E-Mail: peter.reisser@dbbakademie.eu
Telefon: +49 3644 555757
Fax: +49 3644 558631
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Berufserfahrung

  • Tätigkeit in der allgemeinbildenden Schule als Fachlehrer
  • Mehrjährige Tätigkeit in der Lehrerausbildung/Fachdidaktik und Methodik
  • Mehr als 25 Jahre Dozent und Prüfer in anerkannt zertifizierten Lehrgängen zur Ausbilderqualifikation
  • Mehr als 30-jährige Tätigkeit im Fortbildungsmanagement für den Öffentlichen Dienst auf allen Behördenebenen
  • Entwicklung von Fortbildungskonzepten und Kooperationen mit zentralen Weiterbildungszentren einzelner Bundesländer
  • Dozent und Bildungsmanager

Aus- und Fortbildungen

  • Diplompädagoge
  • Zusatzstudium zur Fachdidaktik
Foto: Dr. Fabian Knopf, dbb akademie GmbH
Dr. Fabian Knopf
E-Mail: fabian.knopf@dbbakademie.eu
Telefon: +49 228 8193-357
mehr über Dr. Fabian Knopf

Berufserfahrung

  • Wissenschaftliche Hilfskraft TU Dresden
  • Akademischer Assistent TU Dresden
  • Ehrenamtliche Tätigkeit als Online Review Editor
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter TU Braunschweig
  • Wissenschaftlicher Assistent Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Über ein Jahrzehnt (2011–2023) Lehrerfahrung als Dozent

Auslandserfahrung

  • 2016–2018: Minerva-Stipendiat der Max Planck Gesellschaft an der Hebrew University of Jerusalem

Aus- und Fortbildungen

  • Magister Artium Studium Alte Geschichte und Philosophie
  • Promotion Dr. phil.

Die vier Module der Seminarreihe Beteiligungsrechte bei Verwaltungsmodernisierung

  1. Modul: Digitale Verwaltung und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten
  2. Modul: Beteiligung bei Verwaltungsmodernisierungen – technische Einrichtungen
  3. Modul: Beteiligungsrechte bei Verwaltungsmodernisierungen – Arbeitszeitmodelle
  4. Modul: Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beteiligungs- und Initiativrechte