Rechtskonformes Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung

Schriftzug Sponsoring

Seminar und Workshop

Für die öffentliche Verwaltung in Deutschland ist das Thema Sponsoring nicht mehr wegzudenken, erscheint es doch oft als vorteilhaftes Werkzeug, fehlende Mittel für eine Maßnahme bedenkenlos einwerben und nutzen zu können.

Sponsoring kann aber auch eine sehr subtile Methode der Korruption sein, vor der sich die verantwortlichen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in der öffentlichen Verwaltung schützen müssen.

Die Veranstaltung will den gesetzlichen Rahmen ausleuchten, sie will auf Hindernisse und Grenzen aufmerksam machen, damit ein Sponsoring regelkonform durchgeführt werden kann. Hierzu gehören die grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Mechanismus des Sponsorings und die kritische Durchführung eines Sponsorings – oder eben auch die Ablehnung des Wunschs nach einer derartigen Kooperation.

Die Veranstaltung besteht aus zwei Teilen:

Inhalte Teil 1 – Seminar

Die erste Tagesveranstaltung bietet einen vertiefenden Einblick und will Handlungssicherheit geben für die Zusammenarbeit mit bestehenden und zukünftigen Sponsorinnen und Sponsoren.

    • Einführung und Annäherungen an das Thema
    • Bedeutung des Sponsorings für die öffentliche Verwaltung
    • »Sponsoring ist mehr als man vermutet!«, Begriff und Abgrenzungen
      • Was ist Sponsoring und welche Erscheinungsformen gibt es?
      • Welche Funktion hat Sponsoring?
      • Wie wirkt Sponsoring?
      • Welche Ziele hat Sponsoring?
  • Spannungsverhältnisse von Sponsoringstrategien und Sponsoringkommunikation zu Interessenskonflikten und der Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung
  • Auswahl der Sponsoren (Verfahren)
  • Mögliche Zwecke des Sponsorings für die öffentliche Verwaltung
  • Grundsätze des Sponsorings für die öffentliche Verwaltung – Kriterien für die Genehmigung von Sponsoring
  • Leistungen und Gegenleistungen – Vertragsgestaltungen für das Sponsoring der öffentlichen Verwaltung
  • Zulässigkeit von Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen
  • Transparentes Sponsoring: Möglichkeiten einer adäquaten Dokumentation des Sponsorings

Inhalte Teil 2 – Workshop

Der Workshop orientiert sich am Verlauf und Ergebnis des Teiles 1. Dort aufgetretene Fragen und die konkrete behördliche Situation fließen kundenbezogen und damit maßgeschneidert in den Workshop ein. Themen aus Teil 1 können bei Bedarf vertieft werden.

  • Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, ihre derzeitigen Vereinbarungen oder Vorlagen mitzubringen oder gemeinsam Vorlagen oder Checklisten zu entwickeln – ggf. aus vorhandenen anderen Vereinbarungen
  • Das im Teil 1 Erarbeitete wird in die Praxis transferiert
  • Offenen Fragen und Evaluation

Dauer

Dieses Angebot können Sie sowohl 1-tägig als auch 2-tägig mit vertiefendem Charakter buchen. Wir unterbreiten Ihnen gern ein Inhouse-Angebot.

Teilnehmerzahl

Die Zahl der Teilnehmer*innen ist auf 15 begrenzt

Ansprechpartner*innen

Foto: Dr. Fabian Knopf, dbb akademie GmbH
Dr. Fabian Knopf
E-Mail: fabian.knopf@dbbakademie.eu
Telefon: +49 228 8193-357
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Berufserfahrung

  • Wissenschaftliche Hilfskraft TU Dresden
  • Akademischer Assistent TU Dresden
  • Ehrenamtliche Tätigkeit als Online Review Editor
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter TU Braunschweig
  • Wissenschaftlicher Assistent Julius-Maximilians-Universität Würzburg
  • Über ein Jahrzehnt (2011–2023) Lehrerfahrung als Dozent

Auslandserfahrung

  • 2016–2018: Minerva-Stipendiat der Max Planck Gesellschaft an der Hebrew University of Jerusalem

Aus- und Fortbildungen

  • Magister Artium Studium Alte Geschichte und Philosophie
  • Promotion Dr. phil.
Foto: Rita Genz, dbb akademie GmbH
Rita Genz
E-Mail: r.genz@dbbakademie.de
Telefon: +49 228 8193-345
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Berufserfahrung

  • Seit 1992 bei der dbb akademie in der Bildungsplanung und Seminarorganisation im Büro Berlin
    • Beratung und Betreuung von Kunden für Inhouse-Veranstaltungen
    • Angebotserstellung und zielgruppenspezifische Programmentwicklung
    • Dozentenauswahl und –einsatz, Betreuung der Dozenten
    • Evaluation der Seminare
    • Rechnungslegung

Aus- und Fortbildungen

  • Ausbildung zur Rechtsanwalts­fachangestellten (früher Rechtsanwaltsgehilfin)
  • Studium an der FHW Berlin mit Abschluss Dipl. Kauffrau (FH), Schwerpunkt Personal und Arbeitsorganisation

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