Dringender Handlungsbedarf: Korruptionsprävention und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung stärken

Foto: Hände bieten in Geld eingewickeltes Geschenk

Im aktuellen Corruption Perceptions Index (CPI) von Transparency International für das Jahr 2024 hat Deutschland einen besorgnis­erregenden Rückgang verzeichnet. Das ist ein alarmierendes Signal, das uns alle betrifft. Es unterstreicht die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Stärkung der Integrität und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung.

In Zeiten, in denen das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen zunehmend auf die Probe gestellt wird, ist es unerlässlich, dass wir proaktive Schritte unternehmen.

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Wenn das Rathaus zum Tatort wird

Graffiti: Anti Corruption

Lesen Sie hier den Artikel von Holger-Michael Arndt, veröffentlicht in der Ausgabe Januar/Februar 2025 des dbb magazins:

Das Bild eines klassischen Rathauses zeigt oft ein imposantes, historisches Gebäude im Herzen einer Gemeinde. Dort treffen engagierte Mitarbeitende Entscheidungen, die das Leben der Bürgerinnen und Bürger prägen, und kümmern sich um vielfältige Dienstleistungen. Warteschlangen fürs Beantragen von Ausweisen oder das Anmelden eines Wohnsitzes gehören ebenso dazu wie eine formal wirkende Atmosphäre mit strengen Vorschriften und Papierkram.

Soweit das Klischee

Die Realität zeigt, dass Rathäuser auch Schauplätze von Skandalen sein können. Beispiele aus dem November 2024 verdeutlichen dies:

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Gut gelaunt bereit zu neuen Aufgaben

Gruppenfoto der Teilnehmer, Treffen der dbb akademie GmbH in Bonn

Ein starkes Team: Peter Reißer, Rita Genz, Armin Briatta, Anke Weigend, Holger-Michael Arndt, Dr. Fabian Knopf, Claudia Lenz, Imaad Al-Baghdadi, Daniela Dörmer, Steffen Kohlmeier, Dr. Martin Eßer und Käthe Kupke (v. l n. r.)

Zuletzt hatten wir uns in Berlin gesehen – im vergangenen Dezember. Ende April war es dann wieder soweit: Das Kernteam der dbb akademie GmbH traf sich wieder, diesmal in Bad Godesberg. Wie man sieht gut gelaunt 🙂

Nach herzlicher Begrüßung und gelungenem Einstieg am Freitagabend nutzten wir den Samstag, zurück und vor allem nach vorn zu blicken. Die wichtigsten Themen im Überblick:

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Hinweisgeberschutzgesetz – Seminar

Foto: Whistleblower, auf alter Schreibmaschine geschrieben

Zielgruppe

Beschäftigte aus dem Bereich der Compliance, die …

  • das Hinweisgebersystem konzipieren
  • die interne Meldestelle einrichten und anschließend besetzen.

Die Beschäftigten befassen sich seit dem Inkrafttreten der EU-Whistleblowing-Richtlinie mit der Thematik.
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Hinweisgeberschutz ist auf dem Weg!

Foto: Whistleblower, auf alter Schreibmaschine geschrieben

Gestern, am 9. Mai 2023 hat der Vermittlungsausschuss eine Einigung zum Schutz von Whistleblowern gefunden (Hinweisgeberschutzgesetz). Morgen soll die Kompromissfassung im Bundestag und am Freitag im Bundesrat beschlossen werden.

Wir gehen davon aus, dass die erarbeitete Kompromissfassung in Kraft treten kann. Unser schon vor ein paar Wochen vorgestelltes Seminar zum Hinweisgeberschutzgesetz werden wir nur in Detailfragen anpassen müssen.

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Feedback der Antikorruptionsbeauftragten in Oberhausen

Foto: Christina Niehoff, Britta Haferkamp und Holger-Michael Arndt

Christina Niehoff, Britta Haferkamp und Holger-Michael Arndt, Foto: Tom Thöne

Schon 2020 richtete die Stadtverwaltung Oberhausen eine Antikorruptionsstelle ein. Diese steht zum einen den städtischen Bediensteten zur Verfügung, wenn es um Fragen zum Thema Prävention oder Bekämpfen von Korruption geht, gleichzeitig dient sie Bürgerinnen und Bürgern als Anlaufstelle für städtische Korruptionsangelegenheiten.

Die beiden Antikorruptionsbeauftragten Christina Niehoff und Britta Haferkamp schreiben:

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Das kommende Hinweisgeberschutzgesetz – Seminar

Foto: Whistleblower, auf alter Schreibmaschine geschrieben

Dem im Dezember 2022 vom Bundestag verbaschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz verweigerte der Bundesrat am 10. Februar seine Zustimmung (wie auf netzpolitik.org berichtet).

Zwar kann das Gesetz nun nicht wie geplant im April 2023 in Kraft treten, wir gehen aber davon aus, dass in den nächsten Monaten ein von allen tragfähiger Kompromiss erarbeitet wird, denn die EU-Kommission hat schon am 27. Januar 2022 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet – wegen Fristversäumnis.

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