Gestern, am 9. Mai 2023 hat der Vermittlungsausschuss eine Einigung zum Schutz von Whistleblowern gefunden (Hinweisgeberschutzgesetz). Morgen soll die Kompromissfassung im Bundestag und am Freitag im Bundesrat beschlossen werden.
Wir gehen davon aus, dass die erarbeitete Kompromissfassung in Kraft treten kann. Unser schon vor ein paar Wochen vorgestelltes Seminar zum Hinweisgeberschutzgesetz werden wir nur in Detailfragen anpassen müssen.
Anfang April hatte die Länderkammer die erforderliche Mehrheit zum im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf versagt, deshalb hatte das Gesetz nicht wie ursprünglich geplant im April in Kraft treten können.
Auf der Website des Deutschen Bundestages ist zu lesen, dass der Kompromiss Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise vorsieht, auch zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes.
Transparency International begrüßt zwar, dass »hinweisgebende Personen nun endlich einen gesetzlichen Schutz bekommen«, bedauert aber gleichzeitig, dass »das Gesetz auf den letzten Metern an entscheidenden Punkten verwässert wurde«.