Dem im Dezember 2022 vom Bundestag verbaschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz verweigerte der Bundesrat am 10. Februar seine Zustimmung (wie auf netzpolitik.org berichtet).
Zwar kann das Gesetz nun nicht wie geplant im April 2023 in Kraft treten, wir gehen aber davon aus, dass in den nächsten Monaten ein von allen tragfähiger Kompromiss erarbeitet wird, denn die EU-Kommission hat schon am 27. Januar 2022 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet – wegen Fristversäumnis.
Ziel des Gesetzes und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist ein besserer Schutz von Menschen, die auf Missstände in Unternehmen, Behörden oder Einrichtungen des öffentlichen Dienstes hinweisen, also sogenannten Whistleblowern.
Aber Achtung: Verpflichtungen ergeben sich schon heute!
Unser Seminarangebot zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz werden wir sicher nur in Detailfragen aktualisieren müssen und stellen es deshalb jetzt schon vor.
Dbb magazin: Ausführlicher Artikel zum Hinweisgeberschutzgesetz
In der Aprilausgabe des dbb magazin schrieb Holger-Michael Arndt detailliert zum Thema. Den Artikel können Sie als pdf-Datei öffnen oder herunterladen:
zum Artikel in der Aprilausgabe des dbb magazin
Zielgruppe
Beschäftigte aus dem Bereich der Compliance, die …
- das Hinweisgebersystem konzipieren
- die interne Meldestelle einrichten und anschließend besetzen.
Die Beschäftigten befassen sich seit dem Inkrafttreten der EU-Whistleblowing-Richtlinie mit der Thematik.
Seminarziel
Die Teilnehmenden sind nach der Veranstaltung gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetztes qualifiziert, ein Hinweisgebersystem in der Behörde zu konzipieren und die interne Meldestelle zu besetzen.
Seminarinhalte
- Anforderungen an Verpflichtete: insbesondere Schnittstelle und Zusammenarbeit mit Ombudspersonen und Verhältnis zu sonstigen, bereits in der Organisation bestehenden Meldekanälen, Diskurs zum sachlichen Anwendungsbereich.
- Angemessene Kommunikation des Hinweisgeberschutzsystems
- Einbeziehung Beschäftigtenvertretungsgremien (nach BPersVG bzw. LPersVG), Gleichstellungsbeauftragte (nach BGleiG), Anonymität und Datenschutz
- Praktische Umsetzungsempfehlungen: z. B. Ergreifen von Folgemaßnahmen in Zusammenarbeit mit weiteren Stellen im Haus vor dem Hintergrund des Vertraulichkeitsschutzes, praktische Empfehlungen für den Schutz der Vertraulichkeit
Eine gemeinsame Konkretisierung der behördenspezifischen Inhalteist im Vorfeld der Fortbildung möglich.
Teilnehmerzahl
Wir bieten das Seminar für je maximal 15 Teilnehmer:innen an.
Dauer
Dauer 1–2 Tage in Präsenz oder online
Wir empfehlen, das Seminar online zu buchen.
Ansprechpartner*innen
E-Mail: fabian.knopf@dbbakademie.eu
Telefon: +49 228 8193-357
mehr über Dr. Fabian Knopf
Berufserfahrung
- Wissenschaftliche Hilfskraft TU Dresden
- Akademischer Assistent TU Dresden
- Ehrenamtliche Tätigkeit als Online Review Editor
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter TU Braunschweig
- Wissenschaftlicher Assistent Julius-Maximilians-Universität Würzburg
- Über ein Jahrzehnt (2011–2023) Lehrerfahrung als Dozent
Auslandserfahrung
- 2016–2018: Minerva-Stipendiat der Max Planck Gesellschaft an der Hebrew University of Jerusalem
Aus- und Fortbildungen
- Magister Artium Studium Alte Geschichte und Philosophie
- Promotion Dr. phil.
E-Mail: r.genz@dbbakademie.de
Telefon: +49 228 8193-345
mehr über Rita Genz
Berufserfahrung
- Seit 1992 bei der dbb akademie in der Bildungsplanung und Seminarorganisation im Büro Berlin
- Beratung und Betreuung von Kunden für Inhouse-Veranstaltungen
- Angebotserstellung und zielgruppenspezifische Programmentwicklung
- Dozentenauswahl und –einsatz, Betreuung der Dozenten
- Evaluation der Seminare
- Rechnungslegung
Aus- und Fortbildungen
- Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (früher Rechtsanwaltsgehilfin)
- Studium an der FHW Berlin mit Abschluss Dipl. Kauffrau (FH), Schwerpunkt Personal und Arbeitsorganisation