Juristische Rahmenbedingungen bei der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI)

Illustration: Paragraphen-Symbol und künstlicher Kopf

Zur Zeit wird in Funk, Fernsehen und in Zeitungen immer öfter über Künstliche Intelligenz (KI)  berichtet, so dass sicher schon jeder etwas davon gehört hat.

Moderne KI-Tools wie ChatGPT, Midjourney, DALL-E und Co. können in sehr verschiedenen Bereichen eingesetzt werden und bieten nahezu unbegrenzte Möglichkeiten – in modernen Institutionen werden sie deshalb von Beschäftigten zum Teil schon benutzt. Und so werden auch der öffentliche Dienst, Behörden und andere Unternehmen bald nicht mehr daran vorbeikommen, sie anzuwenden.

Umso interessanter und wichtiger werden daher die juristischen Voraussetzungen der KI-Nutzung. Das Thema ist daher für Führungskräfte und für interessierte Beschäftigte gleichermaßen aktuell.

Weiterlesen

Seminare zum neuen Vergaberecht

Foto Aktenordner Vergaberecht

Seit dem 18. April 2016 gibt es ein neues Vergaberecht, das wesentliche Neuregelungen und Änderungen mit sich bringt. Die dbb akademie GmbH bietet ab Juni 2016 Seminare für Einsteiger und Fortgeschrittene.

Die Themenauswahl unserer Seminare orientiert sich an deren Praxisrelevanz für den Rechtsanwender. Wir bieten

Detaillierte Informationen zum Seminar, Termine und Kontaktdaten finden Sie in der Rubrik Ausgewählte Seminare.

Fluchtburg Europa (Europäisches Asylrecht)

Foto von Teilnehmern des Seminars

Am 19. und 20. November 2015 veranstaltete die dbb akademie GmbH das Seminar Fluchtburg Europa zum Thema Europäisches Asylrecht im Institut national d’administration publique (INAP) in Luxemburg.

Sollten Sie interessiert sein, ein solches Seminar an Ihrem Institut abhalten zu lassen, senden Sie uns eine E-Mail an kontakt@dbbakademie.eu.

Arbeitszeugnisse rechtssicher erstellen

»Er hat sich stets bemüht…«

»(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.« (§ 109 GewO)

Arbeitszeugnisse zu formulieren ist eine Wissenschaft für sich. Zeugnisse müssen wahr und wohlwollend zugleich sein.

In unserem Seminar erfahren Sie alle wichtigen Tatbestände über die rechtlichen Grundlagen der Zeugniserteilung und -gestaltung und vermeiden dadurch folgenschwere Fehler.

Weiterlesen