Dem im Dezember 2022 vom Bundestag verbaschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz verweigerte der Bundesrat am 10. Februar seine Zustimmung (wie auf netzpolitik.org berichtet).
Zwar kann das Gesetz nun nicht wie geplant im April 2023 in Kraft treten, wir gehen aber davon aus, dass in den nächsten Monaten ein von allen tragfähiger Kompromiss erarbeitet wird, denn die EU-Kommission hat schon am 27. Januar 2022 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet – wegen Fristversäumnis.