Aktive Mittagspause mit Yoga noch bis Ende März

Foto: Frau macht Yoga-Übungen vorm Notebook

Wir reagieren auf die hohe Nachfrage und verlängern die aktuelle Reihe der Aktiven Mittagspause.

Bis einschließlich 27. März 2024 wird Business-Yogatrainerin und Coach Dagmar Völpel Sie noch anleiten und begleiten. Wie schon im letzten Jahr fast jeden Mittwoch von halb eins bis eins online über Zoom – und wie gwohnt kostenlos.

Folgende Termine stehen aktuell fest:

  • 31. Januar 2024
  • 7. Februar 2024
  • 28. Februar 2024
  • 6. März 2024
  • 13. März 2024
  • 20. März 2024
  • 27. März 2024

Am 14. und am 21. Februar 2024 muss die Aktive Mittagspause leider ausfallen, da Frau Völpel verhindert ist.

Weiterlesen

Aktive Mittagspause mit Yoga – es geht weiter

Foto: Frau macht Yoga-Übungen vorm Notebook

Achtung: Dieser Beitrag stammt aus dem Winter 2022/23: Aktuelle Termine und Infos zum Online-Yoga mit Frau Völpel im Winter 2023/24 finden Sie im neuen Beitrag.

Bis kurz vor Ostern wird es noch unsere beliebte Aktive Mittagspause geben. Und Sie dürfen sich jetzt schon auf den Herbst freuen. Am 22. November 2023 (Buß- und Bettag) geht es wie gewohnt weiter:

Immer mittwochs wird Business-Yogatrainerin und Coach Dagmar Völpel uns wieder durch die Mittagspause führen, souverän, unverbindlich und kostenlos.

Wann genau?

Jeden Mittwoch von 12:30 Uhr bis 13:00 Uhr online über Zoom.

mehr erfahren

Gesundheit am Arbeitsplatz: Wertvolle Fortbildungen

Ergonomie am Arbeitsplatz

Motivation, Leistungsbereitschaft und Zufriedenheit von Mitarbeiter*innen in der öffentlichen Verwaltung können auf vielfältige Art gefördert werden. Einen großen Beitrag leistet gutes Gesundheitsmanagement. Auch ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze sind ein wichtiger Faktor.

Logo dbb akademieAb Sommer 2021 bietet die dbb akademie deshalb zwei mehrtägige Fortbildungen an:

  • Fortbildung zum/zur Gesundheitsmanager*in
  • Fortbildung zum/zur Ergonomieberater*in der öffentlichen Verwaltung

Weiterlesen

Arbeitszeugnisse rechtssicher erstellen

»Er hat sich stets bemüht…«

»(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.« (§ 109 GewO)

Arbeitszeugnisse zu formulieren ist eine Wissenschaft für sich. Zeugnisse müssen wahr und wohlwollend zugleich sein.

In unserem Seminar erfahren Sie alle wichtigen Tatbestände über die rechtlichen Grundlagen der Zeugniserteilung und -gestaltung und vermeiden dadurch folgenschwere Fehler.

Weiterlesen

Praxisreport Stellenbewertung

Arbeitstagung am 7. September 2015

Die Veranstaltung für Führungskräfte, Personalsachbearbeiter/-innen, Personalvertreter und Interessierte findet am 7. September in Berlin statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Programm zur Arbeitstagung (pdf-Datei, 30 KB). Zum Anmelden drucken Sie das Anmeldeformular aus (pdf-Datei, 28 KB), füllen es aus und senden es per Fax an uns.